Kitap Hakkında

“Das österreichische Strafgesetzbuch hat dieses Verhältniss offenbar ganz richtig aufgefasst, indem es im §. 240 I. Th. hierüber erklärt: „Ist das Verbrechen von solcher Art, dass, um die Beschaffenheit desselben aus den Merkmalen gründlich zu erforschen, besondere wissenschaftliche oder Kunstkenntnisse erfordert werden, so ist ein dergleichen Kunstverständiger, und wenn es ohne bedenklichen Verzug geschehen kann, sind deren zweibeizuziehen.” Ueber den Zweck dieser Beiziehung spricht sich nun der §. 241. dahin aus: „Wenn der Kunstverständige nicht schon beeidet ist, soll er dahin beeidet werden, dass er nach Eid und Pflicht a) den Gegenstand genau zu untersuchen, und b) alles was davon (dem Richter) zu wissen nöthig ist, wahrhaft und bestimmt anzugeben habe.”

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Ürün Özellikleri

  • Kitap Özellikleri
  • Yayınlanma Tarihi
    5 / 2020
  • Yayınlanma Sayısı
    1
  • Sayfa sayısı
    384
  • Ağırlık
    384
  • Boyutlar
    14 x 21
  • Cilt Tipi
    Ciltsiz
  • Kağıt Cinsi
    2. Hamur
  • Yayınlandığı Konum
  • Cep Boy
    Hayır
  • Barkod
    9786257078061
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